Die vom Kunden gewünschte Leistung wird in einem Angebot zur Vorlage gebracht. Hierin müssen alle Absprachen, Änderungen vom Standard festgelegt und genau beschrieben werden, sodass keine Missverständnisse entstehen können. Wird das Angebot bestätigt wird es in eine Auftragsbestätigung umgewandelt und 50% Abschlagszahlung wird automatisch fällig. Mit dem begleichen dieser ersten Rechnung kommt der Kunde in die Fertigungsfolge.
2.1 In unseren Preisen ist (sind) die Umsatzsteuer enthalten.
2.2 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen.
2.3 Mit der Auftragsbestätigung und 50% Abschlagsrechnung wird der Auftrag bestätigt und in die Fertigungsfolge eingeplant. Sobald wir mit der Herstellung des Produktes beginnen, wird die Schlussrechnung (50%) fällig. Vor dem Begleichen der Schlussrechnung erfolgt keine Auslieferung/ Versand des Produktes.
3.1 Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
3.2 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
5.1 Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
5.2 Soweit der gelieferte Gegenstand nicht den nachfolgend aufgeführten subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen oder den Montageanforderungen entspricht, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
Die Sache entspricht nicht den subjektiven Anforderungen, wenn sie
a) nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit aufweist,
b) sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet und
c) nicht mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, einschließlich Montage- und Installationsanleitungen, übergeben wird.
Soweit nicht zwischen dem Besteller und uns unter Beachtung der geltenden Informations- und Formvorschriften etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache nicht den objektiven Anforderungen, wenn sie
a) sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet,
b) nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Besteller erwarten kann unter Berücksichtigung der Art der Sache und der öffentlichen Äußerungen, die von uns oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden,
c) nicht der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das wir dem Besteller vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt haben und
d) nicht mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung, der Montage- oder Installationsanleitung sowie anderen Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Besteller erwarten kann.
Eine wirksame anderweitige Vereinbarung zwischen dem Besteller und uns über die objektiven Anforderungen der Sache setzt voraus, dass der Besteller vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein bestimmtes Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, und die Abweichung in diesem Sinne im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
5.3 Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung
ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des
Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt
mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der
Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung
fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner
Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
Der Besteller hat uns keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Besteller uns über den Mangel
unterrichtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist,
ist der Besteller ebenfalls zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt.
5.4 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Der Besteller hat uns keine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sobald der Besteller uns über den Mangel unterrichtet hat, eine angemessene Frist abgelaufen ist und bis dahin keine Nacherfüllung erfolgt ist, ist der Besteller ebenfalls zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
5.5 Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
5.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Hat sich ein
Mangel innerhalb der Verjährungsfrist gezeigt, so tritt die Verjährung nicht vor dem Ablauf von vier
Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. Hat der Besteller zur
Nacherfüllung oder zur Erfüllung von Ansprüchen aus einer Garantie die Ware an uns oder auf unsere
Veranlassung einem Dritten übergeben, so tritt die Verjährung von Ansprüchen wegen des geltend gemachten
Mangels nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die nachgebesserte oder
ersetzte Ware dem Besteller übergeben wurde.
Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus
unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
Mängel müssen direkt nach dem Auftreten schriftlich und mit detaillierter Fotodokumentation aufgezeigt
werden und der Kunde ist zu Schadensminimierung mit verpflichtet.
Empfohlene Maßnahmen müssen umgehend durchgeführt werden.
6.1 Bei unseren Produkten handelt es sich um Naturprodukte. Holz ist ein lebendiger Werkstoff und arbeitet, dehnt sich aus, bildet Risse, Astlöcher können sich aus dem Material lösen. Auf diese natürlichen Veränderungen haben wir als Hersteller keinen Einfluss.
6.2 Die Produkte müssen entsprechend der Anleitung aufgebaut werden und das Material muss geschützt werden, die Produkte müssen immer gerade aufgebaut werden, da es sonst zum Materialverzug kommen kann.
6.3 Die Produkte müssen auf einem entsprechenden Untergrund, entkoppelt von der Feuchtigkeit aufgestellt werden.
6.4 Wurde das Produkt nicht schon von uns als Hersteller mit einem Wetteranstrich versehen, ist dies vor dem Aufbau und dem Aussetzen der Umwelteinflüsse durchzuführen. Hierfür ist geeignetes Material zu verwenden und die entsprechenden Hinweise aus der Anleitung zu befolgen.
6.5 Wurde das Produkt mit einem Anstrich und Silikonfugen versehen, sind diese regelmäßig zu prüfen und zu warten.
6.6 Das Material muss den Anforderungen entsprechend gepflegt und gewartet werden.
7.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
7.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.